Leistungen:
Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen (vorbehaltlich der Änderung dieser AGB), selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Die Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH liefert nicht an Endkunden. Zu Beginn der Geschäftsbeziehung können Sie sich als Kunde registrieren lassen. Hierzu benötigen wir Ihren Gewerbenachweis oder einen Handelsregisterauszug sowie Ihren Geschäftsbogen mit aktuellen Rufnummern und den Namen des Ansprechpartners Ihrer Firma.
Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB durch den Kunden anerkannt. Diesen widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn die Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH diese ausdrücklich schriftlich durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter bestätigt.
Schriftliche und mündliche Angebote der Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind.
Die Bestellung (Vertragsangebot)erfolgt durch den Kunden online, fernmündlich, per email, Telefax, oder per Brief. Sie wird von der Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH durch eine online, fernmündlich, per email, Telefax, oder per Brief übersandte Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware bestätigt (Vertragsannahme).
Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich Netto zzgl. der jeweiligen gesetzl. MWSt. und der Preis gilt nur für den Verkauf im Laden.
Abnahme:
Verladung, Versand und/oder Abholung erfolgen auf Gefahr des Kunden per Paketdienst oder Spedition. Sobald die Ware das Lager der Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Gefahr geht auch auf den Kunden über, sobald die Abholbereitschaft der Ware oder deren Versandbereitschaft mitgeteilt wird, falls sich die Absendung verzögert, ohne dass dies von der Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH zu vertreten ist. Die Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH versichert die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers.
Lehnt der Käufer die Annahme ab oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach einem fehlgeschlagenem Lieferversuch kann die Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH schriftlich ein Nachfrist von acht Tagen setzen mit der Erklärung, dass sie nach Ablauf der Frist die Vertragserfüllung ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig ist, dass er auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht bereit oder imstande ist.
Die Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH behält es sich vor, 30% des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit für die Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH, einen höheren Schaden nachzuweisen
.Jegliche Lieferfristen bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung, der Lauf der Frist beginnt mit dem Zugang der Lieferbestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Aussperrungen, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten der Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH eintreten, hat die Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Derartige Lieferverzögerungen bewirken zunächst eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist. Sie entheben die Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten.
Zahlungen sind mit Erhalt der Ware in bar fällig. Die beiden ersten Lieferungen erfolgen per Barnachnahme, danach sind andere Zahlungsmodalitäten, z.B. per Bankeinzug, etc. möglich, solche bedürfen jedoch einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Eine Belieferung auf offene Rechnung ist nur bei entsprechender Limitvergabe durch schriftliche Genehmigung unserer Geschäftsleitung möglich.
Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offene Forderungen gegen den Käufer sofort fällig. Jede Zahlung wird auf die jeweils älteste offene Forderung verbucht, sofern die Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH nicht ausdrücklich eine andere Bestimmung trifft.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder derjenigen Größe, die an dessen Stelle tritt, zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 10 EURO je Mahnung zu verlangen sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen. Weitergehende Verzugsschäden können durch Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH geltend gemacht werden.
Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung nur berechtigt, falls die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH anerkannt wurden und bei Zurückbehaltung aus demselben Vertrag resultieren
Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein, oder erfährt Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH vor, eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht nachgekommen wird behält sich Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung verzögert werden.
Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßem Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH e nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung bis auf Widerruf bzw. bis zur Einstellung seiner Zahlung an die Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH ermächtigt. Die Befugnis von Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH e, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH vor, ohne dass Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH gehörenden Waren, steht Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten/verbunden/vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH verwahrt.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung von Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% überschreitet, ist Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH e auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten nach ihrer Wahl frei zu geben.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufer, insbesondere Zahlungsverzug oder anderweitiger Verletzung seiner Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt, ist die Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH berechtigt, unbeschadet ihrer sonstigen Ansprüche die Vorbehaltsware herauszuverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Fristsetzung die Ware unter Anrechnung de Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Vertragsgegenstandes trägt der Käufer. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes durch die Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH in dem Fall, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Haftung:
Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material- und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe:
Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen von Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH sofort beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 14 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt die Ware als genehmigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Diese gilt für Kaufleute auch im Falle erkennbarer Falschlieferungen durch Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH, wenn besonders vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte (z.B. Speicherbausteine) Gegenstand der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen Fällen unverzüglich per Rückholauftrag an Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH zurückzusenden. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen, die Verpackung ist in diesem Fall bis auf weiteres zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Kunden aufzubewahren. Spätere Anzeigen von Transportschäden können nicht anerkannt werden.
Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH ist nach ihrer Wahl zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male, oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde mindern oder wandeln.
Von dieser Gewährleistung sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe verursachte Mängel ausgenommen. Im Falle von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf der Ware führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistung.
Geöffnete Verpackung verpflichtet zum Kauf. Diese Ware kann von der Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH nicht zurückgenommen werden. Als Ausnahme gelten nur Musterlieferungen zur Ansicht, wenn diese als solche gekennzeichnet sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Die gesetzlichen Fristen für Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Die Haftung der Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH wird bei einfacher Fahrlässigkeit für Verzug, für Sach- und Rechtsmängelhaftung, für Unmöglichkeit sowie für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) auf vorhersehbare Schäden begrenzt und für sonstige Vertragspflichtverletzungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung für Datenverlust wird bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Beauftragte der Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für eine Garantie der Beschaffenheit und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Für diese Geschäftbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Neo Konzeption Warenhandel & Gastronomie GmbH und ihren Kunden gilt das recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist München. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
/Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder Lücken enthalten, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.